Sicherheits- und Gesundheitskoordination gem. Baustellenverordnung

Gem. Baustellenverordnung ( BaustellV ) hat der Bauherr bei Baustellen, auf denen mehrere Beschäftigte tätig werden ( ab 500 Manntage ), die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators zu erfüllen oder , falls er nicht ausreichend qualifiziert ist , eine geeigneten Koordinator zu beauftragen. Wir übernehmen diese Koordinatorenleistungen gem. BaustellV, welche in den RAB 01, 10, 30, 31 und 32 konkretisiert sind.

Das Aufgabengebiet umfaßt u.a. Koordinierung der vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes, Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes, sowie der Unterlage und deren kontinuierliche Aktualisierung bis zur Fertigstellung und die Überwachung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes während der Ausführung.

Hochbau  ●  Statik  ●  Denkmalpflege  ●  Wert-/Schadensgutachten  ●  Sicherheits- & Gesundheitskoordination  ●  Visualisierung  ●  Energieberatung